Der Regierungsrat hat am 11. November 2025 Stellung zur Motion von Kantonsrat Patrick Matter (glp) genommen. Die Motion wurde am 11. September 2025 mit 20 Mitunterzeichnenden eingereicht und verlangt die gesetzeskonforme, getrennte Ausweisung der Ergebnisse der Geschäftsfelder – wie sie Art. 4 Abs. 1 EWOG vorschreibt.
Warum die Motion notwendig war
Der EWO-Geschäftsbericht weist die Bereiche Produktion, Netz, Handel, Vertrieb und Gebäudetechnik bisher nicht separat aus – trotz klarer gesetzlicher Vorgabe. Das erschwert die Oberaufsicht des Kantonsrats und die Beurteilung der wirtschaftlichen Stärke der einzelnen Sparten.
Die Motion stellte deshalb zwei Optionen zur Wahl:
Variante 1: gesetzeskonforme Aufschlüsselung;
Variante 2: Anpassung des Gesetzes an die heutige Praxis.
Damit wurde klargemacht: Ein öffentliches Unternehmen braucht Transparenz – nicht Interpretationsspielraum.
Entscheid des Regierungsrats
Gesetzlicher Auftrag wird umgesetzt: Die Sparergebnisse müssen künftig separat ausgewiesen werden, um eine wirkungsvolle Aufsicht zu ermöglichen;
Mehr Einblick für die politischen Gremien: Regierungsrat und Kommission erhalten Zugang zu Einzelabschluss, Überleitung zur Konsolidierung und Betriebsergebnissen pro Sparte – wie es die Ausführungsbestimmungen vorsehen (AB EWOG Art. 7).
- Umsetzung innert Jahresfrist: Die Anpassung der AB EWOG schafft eine klare und dauerhafte Grundlage.
die politische Entscheidungsgrundlage,
den Blick auf Rentabilität und Investitionsbedarf,
- die Governance eines zentralen kantonalen Versorgers.
Fazit