Der Vorstand der Grünliberalen Partei Obwalden begrüsst die am 12. Dezember von der SP Obwalden eingereichte Beschwerde beim Bundesgericht betreffend des Wahlverfahrens für die Kantonsratswahlen im März 2026. Mit diesem Schritt wird ein zentraler Punkt angesprochen, der für die demokratische Entwicklung unseres Kantons von grosser Bedeutung ist: «Die Wahlrechtsgleichheit im Proporzwahlverfahren».
Das gegenwärtige kantonale Proporzwahlverfahren führt in einzelnen Gemeinden zu einem natürlichen Quorum von teils über 10 %, was gemäss aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältniswahl vereinbar sein dürfte. Dies hat zur Folge, dass Stimmen je nach Wohnort im Kanton unterschiedlich stark ins Gewicht fallen, was gerade für kleinere Parteien wie die GLP Obwalden zu strukturellen Nachteilen führt.
Die GLP setzt sich schweizweit für doppelte proportionale Verfahren (Doppelter Pukelsheim) ein. Im Kanton Luzern reichte die GLP im März 2025 dazu gar eine Initiative ein. Ein solches System gewährleistet, dass jede Stimme im ganzen Kanton gleich viel zählt, unabhängig davon, ob sie in Sarnen, Engelberg oder Lungern abgegeben wird. Dies stärkt die demokratische Repräsentation und fördert einen faireren Wettbewerb unter den Parteien. Auch in den Zentralschweizer Kantonen Schwyz, Nidwalden und Zug wird das doppelte proportionale Verfahren angewendet.
Wir sehen in der Beschwerde der SP Obwalden eine Chance, das bestehende Wahlverfahren grundlegend zu überprüfen und zu verbessern, damit es den verfassungsmässigen Anforderungen besser entspricht und die Parteienstärken im Kantonrat angemessener abbildet. Die GLP Obwalden unterstützt daher die Initiative der SP und wird sich weiterhin für ein gerechteres und proportionaleres Wahlrecht einsetzen.
Für den Vorstand der GLP Obwalden
Céline Gasser & Ramon Gassmann, Co-Präsidium